02.06.2020 | Rudern auch im Vierer wieder möglich!



Die Konkretisierung der 8. CoronaBekämpfungsVO durch die Kreisverwaltung Bad Kreuznach als zuständige Behörde, verbunden mit der Tatsache, daß die Infektionszahlen in unserem Landkreis weiterhin sehr stabil sind, ermöglichen es nun auch das Rudern im 3er und 4er ab dem 02.06.2020 freizugeben, wobei bitte möglichst in festen und gleichbleibenden Teams gerudert werden soll.

Bitte beachtet weiterhin die AbstandsRegeln bei allen Interaktionen auf dem Bootshausgelände, sowie die HygieneRegeln bezüglich der Materialpflege und bei der Nutzung der sanitären Anlagen.

Beim Tragen der GigBoote und der Vierer wird das Tragen eines MundNasenSchutzes empfohlen. Wird eine Steuerfrau / ein Steuermann eingesetzt so ist von dieser / diesem ein MundNasenSchutz zu tragen.

Das Rudern im 3er und 4er wird auch unter diesen Bedingungen am Bootshaus in Bad Kreuznach freigegeben.

Bitte Boote im Vorraus reservieren : CRV-Corona-Trainingsfahrtenliste Niederhausen bzw. CRV-CoronaTrainingsfahrtenliste KH
 
Der Kraft- und Fitnessraum bleibt weiterhin geschlossen. Eine baldige Öffnung unter Beachtung bestimmter Vorgaben ist geplant.

Die Details werden unseren Mitgliedern per Newsletter mitgeteilt.
Ebenso sind diese Informationen im geschlossen Mitglieder-Bereich hinterlegt.